Eine Schwangerschaft ist im Leben einer jeden Frau bzw. Paares ein ganz besonderer Lebensabschnitt. Neben der Freude über das zu erwartende Kind kommen aber oft auch Zweifel und Ängste, ob alles normal verläuft, ob das Kind sich gesund entwickelt, welche Untersuchungen gemacht werden können, was darf man in der Schwangerschaft tun und nicht tun, wie sieht es mit dem Mutterschutz aus, wo soll das Kind geboren werden?
Es gibt unendlich viele Fragen, die bei den regelmäßigen Mutterschaftsvorsorgeterminen beantwortet werden können.
Nach der Feststellung der Schwangerschaft sollten zunächst monatliche, ab der 32. Woche 2-wöchentliche Kontrollen stattfinden.
Nach den Mutterschaftsrichtlinien gibt es einen geanau festgelegten Katalog von Untersuchungen, der für eine Schwangerschaftsüberwachung sinnvoll ist.
Bestimmung der Blutgruppe, Antikörper Titer, Untersuchung auf Röteln, HIV, Lues, Hepatitis, Chlamydien, sowie ein Zuckerbelastungstext in der 24-28. Woche. Bei jedem Routinebesuch werden Blutddruck, Urin, Gewicht, gelegentlich der Blutfarbstoff und der Muttermund kontrolliert.
Es sind 3 Ultraschalluntersuchungen (in jedem Schwangerschaftsdrittel 1 US) vorgesehen, ab der 28. Woche können die Herztöne des Kindes mit einem CTG aufgezeichnet werden.
In der 18-22. Woche kann ein erweitertes Ultraschall-Screening zum Ausschluss von Organstörungen durchgeführt werden.
Sollte es medizinisch indiziert sein, können natürlich zusätzliche Untersuchungen, wie z.B. ein Mißbildungsultraschall oder eine Fruchtwasseruntersuchung veranlasst werden.
Zum Ausschluss einer verminderten kindlichen Versorgung führe ich in meiner Praxis Doppler-Ultraschall-Untersuchungen durch.
Neben diesen vorgeschriebenen Untersuchungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, und auch eine gute Betreuung von Mutter und Kind gewährleisten, gibt es jedoch einige weitere sinnvolle Untersuchungen, die ich als zusätzlich als individuelle Gesundheitsleistungen anbiete und empfehle, die jedoch nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Dazu gehören: